Rezepte sollten möglichst zeitnah in der Apotheke eingelöst werden. Darauf weist die Landesapothekenkammer Hessen hin.
Die Gültigkeitsdauer der Rezepte hängt von ihrer Farbe ab: Gesetzlich Versicherte erhalten rosa Rezepte und können diese in der Regel einen Monat lang auf Kosten der Krankenkasse einlösen. Danach ist die Verordnung zwar noch zwei weitere Monate gültig, wird dann allerdings wie ein Privatrezept behandelt – der Patient muss die Kosten komplett selbst tragen.
Das muss er auch bei einem grünen Rezept. Hier handelt es sich um die Empfehlung eines Medikaments, das nicht verschreibungspflichtig und damit nicht kostenfrei ist.
Besondere Eile ist bei gelben Rezepten geboten: Sie sind nur sieben Tage gültig.